So "aktivierst" du deinen Rechtsschutz

Wir möchten sicherstellen, dass du in konkreten Rechtsschutzfragen optimal unterstützt wirst. Deshalb möchten wir dich darauf hinweisen, dass in solchen Fällen der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage bei der ARAG Versicherung stellt und nicht der Versicherungsmakler. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

  1. Der Rechtsanwalt stellt die Deckungsanfrage: Wenn du einen konkreten rechtlichen Fall hast, bei dem du Rechtsschutz in Anspruch nehmen möchtest, wende dich bitte direkt an einen gewünschten Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt ist dafür zuständig, die Deckungsanfrage bei der ARAG Versicherung einzureichen. Er verfügt über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um den Antragsprozess korrekt durchzuführen.
  2. Nenne die Rechtsschutzpolizze beim Ersttermin: Damit der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage stellen kann, ist es wichtig, dass du ihm bei deinem ersten Termin oder deiner ersten Kontaktaufnahme die Rechtsschutzpolizze nennst. Dadurch kann der Rechtsanwalt alle relevanten Informationen über deine Versicherung direkt erhalten und die Deckungsanfrage entsprechend vorbereiten.
  3. Schwierigkeiten bei nachträglichen Einreichungen: Bitte beachte, dass nachträgliche Einreichungen der Rechtsschutzpolizze schwierig sein können und nicht dem Standardprozess entsprechen. Es ist daher ratsam, die Polizze gleich zu Beginn des Falls zur Verfügung zu stellen, um mögliche Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.

Wir möchten sicherstellen, dass dein Rechtsschutzfall reibungslos bearbeitet wird. Indem der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage stellt und die Rechtsschutzpolizze gleich zu Beginn des Falls genannt wird, können wir sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte unverzüglich eingeleitet werden. Zögere nicht, bei Fragen oder Unklarheiten dich an den Rechtsanwalt zu wenden.

So nutzt du deinen ARAG Beratungs-Rechtsschutz

Telefon: 01 53102-1300
Polizzennummer vorbereiten

Als Rechtsschutzkunde bei der ARAG hast du einen besonderen Vorteil: Die ARAG Inhouse Beratung! Wir möchten sicherstellen, dass du immer die richtige Unterstützung erhältst, wenn du sie am dringendsten benötigst. Hier erfährst du, wie du von der Inhouse Beratung der ARAG profitieren kannst:

  1. Was ist die ARAG Inhouse Beratung? Die Inhouse Beratung besteht aus spezialisierten Rechtsexperten, die dir bei juristischen Fragen und Problemen zur Seite stehen. Sie sind direkt bei der ARAG angestellt.
  2. Wann kontaktiere ich die Inhouse Beratung? Wenn du den Beratungs-Rechtsschutz in deinem Vertrag benötigst, musst du die Inhouse Beratung kontaktieren, bevor du einen Anwalt konsultierst. Die Rechtsexperten werden dir helfen und prüfen, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist oder ob ein Anwalt benötigt wird.
  3. Warum die Inhouse Beratung? Dite Inhouse Beratung bietet dir eine bequeme und effiziente Lösung. Du kannst direkt mit den Rechsexperten sprechen, die sich in vielen Rechtsbereichen auskennen. Sie sind bestens vertraut mit den Leistungen und können dir schnell und gezielt helfen.

Ansonsten gilt: Freie Anwaltswahl in den meisten Fällen (außer du hast dich bei Abschluss für einen Selbstbehalt Tarif entschieden): Für den Großteil der Rechtsstreitigkeiten, die nicht unter den Beratungs-Rechtsschutz fallen, hast du die freie Anwaltswahl. Das bedeutet, dass du einen Anwalt deiner Wahl engagieren kannst.

Weiterführende Infos findest du hier: https://www.arag.at/services/rechtsberatung/